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Datalogia

Unternehmen·Fläche 02

Kompromittierte Kundendaten

Die persönlichen Daten Ihrer Kunden haben Ihre Systeme womöglich längst verlassen. Jede verlorene Stunde vergrößert Ihre rechtliche Gefährdung und Ihr Reputationsrisiko.

Erste Prüfung anfragenDie vier Flächen

Auszug aus einem Bericht, fiktive Daten
DatensatzUmfangSchweregrad
Kunden-E-Mails12.480Kritisch
Telefonnummern8.921Hoch
Ausweiskopien347Kritisch
Postanschriften5.102Mittel
Meldung an die Datenschutzbehörde binnen 72 Std. erforderlich.

Ihre DSGVO-Pflichten

Als Verantwortlicher müssen Sie die Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden nach Entdeckung einer Verletzung benachrichtigen (Artikel 33 DSGVO). Nachlässigkeit kann Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen. Sie müssen zudem ein Verzeichnis der Verletzungen führen und in bestimmten Fällen die Betroffenen unmittelbar benachrichtigen.

Wonach Angreifer suchen

Ihre Kundenbestände sind wegen ihrer personenbeziehbaren Daten begehrt: Namen, Mailadressen, Telefonnummern, Anschriften, dazu Kaufhistorien, Teile von Kartennummern, Kontokennungen und Verhaltensdaten. Diese Angaben werden auf Darknet-Märkten in Posten verkauft oder dienen gezielten Phishing-Kampagnen.

Die Wirkung auf den Ruf

Ein Leck, das Ihre Kunden betrifft, lässt sich schwer eindämmen. Die Medien greifen solche Vorfälle schnell auf, und Sammelklagen häufen sich. Ein beschädigtes Bild braucht Jahre zum Wiederaufbau, während eine frühe Entdeckung die Veröffentlichung verhindern kann.

Was wir tun

Wir beobachten die Wiederverkaufsforen und die Leckbestände, um die Gefährdung Ihrer Kundendaten zu erkennen. Werden wir fündig, liefern wir Ihnen einen Bericht, der sich so bei der Datenschutzbehörde einreichen lässt: Beschreibung der Verletzung, betroffene Daten, wahrscheinliche Herkunft und empfohlene Gegenmaßnahmen.

Wie wir vorgehen

  1. Schritt 01
    Die Überwachung

    Überwachung der Marktplätze, Foren und privaten Kanäle, auf denen Kundendaten weiterverkauft werden.

  2. Schritt 02
    Die Warnung

    Sie werden gewarnt, bevor der Leak öffentlich wird, mit genug Zeit zum Handeln.

  3. Schritt 03
    Die Meldung an die Datenschutzbehörde

    Wir bereiten die Meldung mit allem vor, was Artikel 33 DSGVO verlangt.

Liegen Ihre Kundendaten offen?

Ein erstes Audit, um bestehende Lecks zu finden und Ihre Gefährdung nach der DSGVO zu messen.